
Liegt vor, wenn ein Geldanleger aus Zinsertragsgründen Mittel an einem ausländischen Geldmarkt - bei bestehendem Zinsvorteil dieses gegenüber dem entspr. inländischen - anlegt und er das Wechselkursrisiko der Auslandsanlage durch ein Devisentermingeschäft absichert. Ggs.: ungedeckte Zinsparität .
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/gedeckte-zinsparitaet/gedeckte-zin
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